Betriebsrat

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Bildschirmarbeit?

Blaulichtfilter von Mitra Licht

Die beste Lösung zum Schutz der Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen

Helfen Sie mit, sicheres Arbeiten hinter dem Bildschirm zu organisieren

Der Betriebsrat kann großen Einfluss nehmen. Nach § 80 BetrVG muss der Betriebsrat überwachen, ob der Arbeitgeber seine gesetzlichen Pflichten und Vorgaben laut ArbStättV einhält. Mehr noch: Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung der Bildschirmarbeitsplätze eine echtes Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)

Die Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet stetig voran. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Menschen ihren Job fast ausschließlich vor einem Monitor am Arbeitsplatz erledigen.

Statistiken zeigen einen schnellen Anstieg von Augenkrankheiten. Dies ist u. a. auf eine Zunahme der Bildschirmnutzungsdauer am Arbeitsplatz zurückzuführen.

Dauerhaftes Blicken auf den Bildschirm verursacht Augenstress. Gereizte, trockene oder müde Augen sind häufige Symptome. Schwere Schädigungen des Sehvermögens können die Folge sein. Körperliche Fehlhaltungen bei der Bildschirmarbeit führen zu Rücken-, Nacken- oder Kopfschmerzen. 

Die längere Verwendung von Bildschirmen ohne Schutz kann zu schweren Augenerkrankungen wie AMD und Netzhautablösung führen. Übrigens, die Netzhautablösung wurde in mehreren europäischen Ländern bereits höchstrichterlich als Arbeitsunfall anerkannt, als Schaden, der einem Mitarbeiter durch ein Arbeitsgerät (Bildschirm) zugefügt wird. Daher haften das Unternehmen für Schäden, die durch ihre Bildschirme an Arbeitnehmern verursacht werden.

Laut Verordnung ist es die wichtigste Aufgabe eines Arbeitgebers, für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit einem Bildschirm zu sorgen.

Kernvorschrift für PC-Arbeit ist nunmehr Anhang 6.1 der ArbStättV. Dort sind die wichtigsten ergonomischen und sicherheitstechnischen Anforderungen für PC-Arbeiten aufgelistet. PC-Arbeitsplätze sind so einzurichten, dass von ihnen keine Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten ausgehen.

Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen – Bildschirmarbeitsverordnung dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen zu ermitteln und zu beurteilen. 
Dazu zählen insbesondere:

  • mögliche körperliche Probleme
  • denkbare psychische Belastungen
  • Gefährdung des Sehvermögens

Mitra Licht Blaulichtfilter ermöglichen den Einsatz von Bildschirmen am Arbeitsplatz, ohne die Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden.

Was bewirken diese Blaulichtfilter?

Blaulichtschutz 60%

Matter Bildschirm – Blendschutz

Echte Farben 

Kompatibel mit Touchscreens

Blaulichtschutz

Dies ist die beste Vorbeugung gegen eine Netzhautablösung, die durch längere Bildschirmarbeit verursacht werden kann.

Blendschutz

Beseitigt lästige Blendung und Reflexionen, die Kopfschmerzen und Ermüdung verursachen

Stressreduzierung

So lässt sich psychischer Stress durch gefährliche Bildschirmstrahlung am besten reduzieren.

Wer braucht unsere Blaulichtfilter?

Die Bildschirmarbeitsverordnung gilt in jeglichen Betrieben oder Unternehmen, in denen die Mitarbeitet einer dauerhaften Tätigkeit an Bildschirmgeräten nachgehen. Regelmäßig bedeutet hier, dass mindestens 3 Stunden täglich vor einem Bildschirm gearbeitet wird.

Unsere Blaulicht-Blendschutzfilter leisten hervorragende Arbeit, um den Bildschirm augensicher zu machen und unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung der Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung in Bezug auf Bildschirmarbeitsplätze (ArbStättV §3 (1), № 6).